Ehrenordnung

Word Dokument zum Download

Ehrenordnung des VHGW

gemäß § 8.3. der Satzung

Diese Ehrenordnung regelt die Verleihung goldener und silberner VHGW-Ehrennadeln sowie des Titels „Meister der Rassegeflügelzucht im VHGW“. Ehrenmitgliedschaften regelt die Satzung.
Für alle Anträge auf Ehrungen sind die vorgedruckten Formulare des VHGW zu verwenden. Diese sind sorgfältig und ausführlich vom Vorsitzenden eines Sondervereins bzw. bezirklichen Vereins auszufüllen und bei dem zuständigen Vorstandsmitglied des VHGW einzureichen. Anträge von Bezirksgruppen sind über den Hauptverein einzureichen. Nur wenn ein Ehrungsantrag den 1. Vorsitzenden betrifft, unterschreibt der 2. Vorsitzende.
Anträge auf Verleihung von Ehrennadeln müssen mindestens drei Monate vor dem Termin eingegangen sein, an dem die Ehrung erfolgen soll. Bitte nur begründete und wahrheitsgemäße Anträge einreichen. In Zweifelsfällen werden die Anträge bis zur endgültigen Entscheidung durch den Vorstand zurückgestellt.
Anträge auf Ernennung zum „Meister der Rassegeflügelzucht im VHGW“ müssen bis spätestens zum 1. Februar eines Jahres vorliegen, da die Beschlussfassung durch den VHGW-Vorstand erfolgt. Die Ernennung wird in der Jahreshauptversammlung oder bei der VHGW-Schau durch den Vorsitzenden des VHGW vorgenommen. Der Ernannte erhält die Meisternadel sowie eine Urkunde.
Für die Bewertung der Tätigkeit im VHGW dient ein Punktesystem. Für die Ehrungen müssen folgende Mindestpunktzahlen erreicht werden:

Silberne Ehrennadel des VHGW: 30 Punkte, davon mindestens 50% auf Mitgliedsjahre.

Goldene Ehrennadel des VHGW: 50 Punkte, davon mindestens 50% auf Mitgliedsjahre.

„Meister der Rassegeflügelzucht im VHGW“: über 150 Punkte.

5. Die Punktzahlen errechnen sich wie folgt:

a) Aktives Mitglied im Sonder- bzw. bezirklichen Verein des VHGW: 1 Punkt pro Jahr (nachgewiesene SZG-Jahre werden anerkannt).

Bei Tätigkeit im Vorstand 2 Punkte pro Jahr. Anerkannte Vorstandsämter sind: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, 1. Schriftführer, 1. Kassierer, Zuchtwart. Dies gilt für den SV-Hauptvereinsvorstand und die Vorstände eventueller SV-Bezirke sowie für Vorstände regionaler Wasser- oder Hühnerzuchtvereine (nachgewiesene SZG-Jahre werden anerkannt). Mitglieds- bzw. Vorstandsjahre in anderen Vereinen im VHGW (SV oder bezirkliche Vereine) als dem Antrag stellenden Verein müssen durch schriftlichen Nachweis mit der Unterschrift des 1. Vorsitzenden dieses Vereins bestätigt werden.

b) Als Sonderrichter eines Sondervereins im VHGW 2 Punkte pro Jahr.

c) Ausstellen bei der Hauptsonderschau oder VHGW-Schau, maximal 2 Punkte pro Jahr.

d) Ausstellungsleitung bei einer Sonderschau, je nach Größe der Schau und Jahre bis zu 20 Punkte.

e) Ausstellungserfolge (besonders auf VHGW-Schauen und Sonderschauen) und besondere züchterische Leistungen bis zu 60 Punkte.

f) Schriftstellerische Tätigkeit (Fachartikel) bis zu 30 Punkte.

g) Für sonstige besondere Leistungen bis zu 30 Punkte

Gleichzeitige Mitgliedschaften in mehreren Vereinen werden nicht gesondert, sondern nur einmal gezählt, ebenso die Vorstandsjahre und Sonderrichterjahre.


6. Die Zahl der „Meister der Rassegeflügelzucht im VHGW“ ist auf einen Meister pro angefangene 50 Mitglieder im Sonderverein/bezirklicher Verein beschränkt. Bei der Auswahl der zu Ehrenden bzw. für die Ernennung zum „Meister der Rassegeflügelzucht im VHGW“ sind höchste Anforderungen zu stellen bzw. zu erfüllen. Hier sollen möglichst Tätigkeiten in vielen Bereichen der Arbeit innerhalb des VHGW nachgewiesen werden, wie Vorstandsjahre, Preisrichtertätigkeit, Ausstellungserfolge, Tätigkeit in der Ausstellungsleitung, züchterische Erfolge, schriftstellerische Tätigkeit usw. Außerdem müssen 30 Mitgliedsjahre in einem Verein des VHGW sowie ein Mindestalter von 50 Jahren nachgewiesen werden.

Bei Ehrungsanträgen zur Ernennung zum „Meister der Rassegeflügelzucht im VHGW“ garantiert das Erreichen der erforderlichen Punktzahl allein nicht die Zustimmung durch den VHGW.

7. Zur Verleihung der Ehrennadeln werden diese nach Prüfung zusammen mit einer Urkunde dem antragstellenden Verein übersandt. Die Urkunden werden vom VHGW maschinell ausgefüllt. Falls die Vereine die Urkunden mit besonderer Schrift ausfüllen wollen, ist dies bei der Antragstellung mitzuteilen. Die Urkunden werden dann unausgefüllt übersandt.

8. Für die Ehrennadel mit Urkunde muss der Antragsteller eine Gebühr bezahlen. Für eine in Verlust geratene Ehrennadel oder Urkunde sind die Kosten für die Ersatzbeschaffung zu erstatten.

9. Die Ehrungen sind vom SV bzw. bezirklichen Verein bei besonderen Anlässen oder Versammlungen im Namen und mit den besten Glückwünschen des VHGW zu überreichen.